Versteigerungsbedingungen
- Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5 %, maximum 10 %. Jedes abgegebene Gebot stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt ausschliesslich durch den Zuschlag zustande. Ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht nicht. Ein automatischer Anspruch auf Zuschlag besteht nicht. Der Zuschlag kann verweigert oder aufgehoben werden, sofern gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder begründete Zweifel an der Identität, Bonität oder der rechtlichen Zulässigkeit der Transaktion bestehen. Massgebend ist ausschliesslich die Rechnungsstellung in Schweizer Franken; allfällige Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Käufers.
- Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für das ersteigerte Los auf den Käufer über. Die Übergabe des Loses an den Käufer oder an ein Transportunternehmen erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Käufers, auch wenn der Versand durch die Peter Rapp AG organisiert oder durchgeführt wird.
- Alle mit * bezeichneten Auktionslose, die in diesem Katalog abgedruckt sind, unterliegen grundsätzlich vollumfänglich der Schweizer Mehrwertsteuer. Auf den Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus allfällige Porto-, Versicherungs- und Zusatzdienstleistungskosten, wird in jedem Fall die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8,1% erhoben.
Nicht gekennzeichnete Lose: auf alle staatlich, zu Zahlungszwecken geprägte Goldmünzen und das darauf anfallende Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungskosten und Zusatzdienstleistungen wird keine Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 8,1 % erhoben.
Für im Katalog mit „M“ gekennzeichnete Lose gelten folgende abweichende Bestimmungen: Die Versteigerung erfolgt durch die Peter Rapp AG im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Einlieferers. Die Peter Rapp AG handelt dabei als direkter Stellvertreter im fremden Namen und auf fremde Rechnung. In diesen Fällen beträgt das Aufgeld ebenfalls 25 %. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird dabei nur auf dem Aufgeld sowie auf allfälligen Nebenleistungen (insbesondere Versicherung und Porto) erhoben, nicht aber auf dem Zuschlagspreis.
Diese Regelung gilt auch für Lose, deren Inhalt aus mehreren Münzen und/oder Medaillen aus verschiedenen Metallen besteht (z.B. Gold-, Platin-, Silber- und Kupfermünzen sowie alle Medaillen aus den genannten Metallen, Orden, Aktien, Geldscheine, Antiquitäten etc.
D.h. alle mit M bezeichneten Auktionslose, die in diesem Katalog abgedruckt sind, ist die Mehrwertsteuer von 8,1% auf das Aufgeld, Versicherung und Porto fällig.
- Die Schweizerische Mehrwertsteuer entfällt, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die Schweizer Mehrwertsteuer fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig bestätigte Ausfuhrbescheinigung innert nützlicher Frist beibringen können. Die Ausfuhr hat innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, in der Regel innert 90 Tage ab Rechnungsdatum, zu erfolgen.
- Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Peter Rapp AG auch vom Einlieferer eine Kommission erhält. Die Peter Rapp AG kann im Rahmen der Durchführung der Versteigerung mit dem Einlieferer eine separate Vergütungsregelung vereinbaren.
- Käufer haben die Möglichkeit, ihre Gebote mit dem Rapp Live-Online-Bietsystem (bieten in Echtzeit am eigenen Computer) abzugeben. Hierfür ist eine Registrierung unter www.rapp-auktionen.ch notwendig. Nebst den Versteigerungsbedingungen von Punkt 2 und 3 fallen für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren an. Falls Käufer ihre Gebote nicht über das Rapp Online-Livesystem abgeben möchten und ein anderes System bevorzugen, richtet sich der Aufpreis nach den auf den entsprechenden Internetseiten veröffentlichten Geschäftsbedingungen. Die Peter Rapp AG übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige technische Verfügbarkeit des Online-Bietsystems. Bei technischen Störungen besteht kein Anspruch auf Zuschlag oder Schadenersatz. Massgebend ist ausschliesslich die Feststellung des Auktionsleiters.
- Alle Bieter, welche der Peter Rapp AG nicht persönlich bekannt sind, müssen sich 48 Stunden vor Beginn der Auktion mittels dafür vorgesehenen Formulars registrieren. Kunden müssen folgende Informationen und Unterlagen hinterlassen:
- Kopie gültiger Reisepass oder ID
- Adressnachweis
Die Peter Rapp AG ist berechtigt, im Rahmen gesetzlicher Sorgfaltspflichten Identitäts-, Herkunfts- oder wirtschaftlich Berechtigten-Nachweise zu verlangen. Bei fehlender Mitwirkung oder bei gesetzlichen Bedenken kann die Peter Rapp AG Gebote ablehnen, den Zuschlag verweigern oder vom Vertrag zurücktreten. Barzahlungen können gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beschränkt oder abgelehnt werden.
- Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
- Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers.
- Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen. Die Peter Rapp AG gewährt auf Anfrage und gegen entsprechende Sicherheiten eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Solche Sonderregelungen müssen vor der Auktion vertraglich geregelt werden und bedürfen der schriftlichen Form.
- Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Beschreibungen und die Abbildungen stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Begründete Beanstandungen müssen spätestens 15 Tage nach Beendigung der Auktion schriftlich bei der Peter Rapp AG eingegangen sein. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist gelten die ersteigerten Lose als vollständig, vorbehaltlos und in allen Teilen genehmigt. Sämtliche Ansprüche des Käufers – insbesondere aus Mängeln, Gewährleistung, Irrtum oder sonstigen Beanstandungen – sind nach Ablauf dieser Frist ausgeschlossen. Sammlungslose und Lots ab zwei Münzen werden versteigert wie besehen oder beschrieben und sind vor der Reklamation gänzlich ausgeschlossen.
- Bei der Auktion anwesende Käufer kaufen grundsätzlich «wie besehen». Schriftliche Bieter haben die Möglichkeit, sich über den Zustand der Lose während der Besichtigungstage persönlich oder durch einen Vertreter zu informieren. Eine Reklamation wegen Meinungsverschiedenheiten über den Erhaltungsgrad eines Loses wird nicht akzeptiert. Lose von mehr als einem Exemplar sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen.
- Alle Lose können zu den angegebenen Zeiten vor und während der Auktion in Wil besichtigt werden. Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog, sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Attestkopien zuhanden schriftlicher Bieter, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose.
- Erhaltungsgrad-Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Zustandes des ersteigerten Auktionsgutes werden nicht anerkannt, da die Möglichkeit der Besichtigung sowohl vor als auch während der Auktion gegeben ist.
- Wenn der Käufer die von uns erworbene Ware einem Grading Service übergeben will, übernimmt die Peter Rapp AG keine Garantie, dass die Münzen dort angenommen oder entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Wir übernehmen keine Verantwortung, dass die durch uns versteigerten Objekte bei den sogenanten Gradingunternehmen angenommen und die Erhaltungsqualität in einer ähnlichen Form eingeschätzt wird. Sollte ein Gradingunternehmen zu einer anderen Einschätzung kommen, berechtigt dies nicht zu einer Rückabwicklung des Kaufes. Bei Stücken, die uns in Slabs (in Plastik verschweissten Hüllen) eingeliefert worden sind, entfällt die Echtheitsgarantie. Wir übernehmen keine Garantie in diesem Falle für versteckte Mängel wie z.B. Randfehler, Henkelspuren und dergleichen. Die Echtheitsgarantie ist der Höhe nach auf den vom Käufer bezahlten Gesamtbetrag (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld) beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einreichen und die Auftragssumme begrenzen.
- Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktionsgutes behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Versandaufträge in Länder vornehmen, welche spezielle Versandbestimmungen oder Sanktionen gegen die Einfuhr von bestimmten Auktionsgütern herausgegeben haben. Die Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des Käufers. Die Peter Rapp AG lehnt die Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhandlungen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrücklich ab. Die Peter Rapp AG ist berechtigt, Lieferungen oder Vertragsabschlüsse abzulehnen oder rückgängig zu machen, sofern gesetzliche Exportvorschriften, Embargobestimmungen oder internationale Sanktionen entgegenstehen. Der Käufer ist für die Einhaltung nationaler und internationaler Kulturgut-, Artenschutz- und Einfuhrbestimmungen selbst verantwortlich. Die Peter Rapp AG übernimmt hierfür keine Haftung.
- Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben. Die Peter Rapp AG ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen in eigenem Namen gegenüber dem Käufer geltend zu machen.
- Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder mangelnde Internet- oder Telefonverbindung sowie für technische Probleme während der Live-Auktion (Bieten in Echtzeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden. Die Peter Rapp AG übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige technische Verfügbarkeit des Online-Bietsystems. Bei technischen Störungen besteht kein Anspruch auf Zuschlag oder Schadenersatz. Massgebend ist ausschliesslich die Feststellung des Auktionsleiters.
- Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist. Für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen oder unvorhersehbarer Ereignisse übernimmt die Peter Rapp AG keine Haftung.
- Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen, von der Besichtigung und der Versteigerung auszuschliessen.
- Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.
- Soweit eine Haftung der Peter Rapp AG – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht, ist diese, soweit gesetzlich zulässig, auf den vom Käufer bezahlten Gesamtbetrag (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld und Mehrwertsteuer) begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Durchführung der Auktion sowie zur Abwicklung des Kaufvertrages verarbeitet und, soweit erforderlich, an Dritte (insbesondere Versanddienstleister, Zahlungsabwickler oder Plattformanbieter) weitergegeben werden. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
- Abbildungen im Auktionskatalog, im e-Katalog sowie in sonstigen digitalen oder gedruckten Medien dienen ausschliesslich der Illustration und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Insbesondere können Farb-, Grössen- und Detailabweichungen zwischen Abbildung und Originalobjekt auftreten. Solche Abweichungen begründen keine Mängelrechte.
- Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wil, Juni 2026
- Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten für die klassische Saalauktion sowie für die Online-Auktion «RAPP ONLINE ONLY».
- Die Versteigerungsobjekte werden durch die Peter Rapp AG im Namen und auf Rechnung des Einlieferers bzw. Verkäufers versteigert. Die Peter Rapp AG handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung als direkter Stellvertreter des Einlieferers/Verkäufers.
- Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Bezahlung in Schweizer Franken. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5 % , maximum 10 %. Jedes abgegebene Gebot stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt ausschliesslich durch den Zuschlag zustande. Ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht nicht. Ein automatischer Anspruch auf Zuschlag besteht nicht. Der Zuschlag kann verweigert oder aufgehoben werden, sofern gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder begründete Zweifel an der Identität, Bonität oder der rechtlichen Zulässigkeit der Transaktion bestehen. Massgebend ist ausschliesslich die Rechnungsstellung in Schweizer Franken; allfällige Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Käufers.
- Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein
Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für das ersteigerte Los auf den Käufer über. Die Übergabe des Loses an den Käufer oder an ein Transportunternehmen erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Käufers, auch wenn der Versand durch die Peter Rapp AG organisiert oder durchgeführt wird. - Auf das Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungskosten sowie Zusatzdienstleistungen hat der Käufer die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 8,1 % zu entrichten.Alle im Auktionskatalog mit * bezeichneten Lose sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig. Bei diesen Losen wird die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 8,1 % auf den Zuschlagspreis plus das Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungskosten sowie Zusatzdienstleistungen verrechnet. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig bestätigte Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Peter Rapp AG auch vom Einlieferer eine Kommission erhält. Die Peter Rapp AG kann im Rahmen der Durchführung der Versteigerung mit dem Einlieferer eine separate Vergütungsregelung vereinbaren.
Käufer haben die Möglichkeit, ihre Gebote mit dem Rapp Live-Online-Bietsystem (bieten in Echtzeit am eigenen Computer) abzugeben. Hierfür ist eine Registrierung unter www.rapp-auktionen.ch notwendig. Nebst den Versteigerungsbedingungen von Punkt 4 und 5 fallen für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren an. Falls Käufer ihre Gebote nicht über das Rapp Online-Livesystem abgeben möchten und ein anderes System bevorzugen, fallen für den Käufer als Aufgeld weitere Gebühren (Rapp 0%, Drouot 3%, Invaluable 5%, liveauctioneers 5%) an. Die Peter Rapp AG übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige technische Verfügbarkeit des Online-Bietsystems. Bei technischen Störungen besteht kein Anspruch auf Zuschlag oder Schadenersatz. Massgebend ist ausschliesslich die Feststellung des Auktionsleiters.
- Alle Bieter, welche der Peter Rapp AG nicht persönlich bekannt sind, müssen sich 48 Stunden vor Beginn der Auktion mittels dafür vorgesehenem Formular registrieren. Kunden müssen folgende Informationen und Unterlagen hinterlassen:
· Kopie gültiger Reisepass oder ID
· Adressnachweis
Die Peter Rapp AG ist berechtigt, im Rahmen gesetzlicher Sorgfaltspflichten Identitäts-, Herkunfts- oder wirtschaftlich Berechtigten-Nachweise zu verlangen. Bei fehlender Mitwirkung oder bei gesetzlichen Bedenken kann die Peter Rapp AG Gebote ablehnen, den Zuschlag verweigern oder vom Vertrag zurücktreten. Barzahlungen können gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beschränkt oder abgelehnt werden. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von - 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
- Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers.
- Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen.
- Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Beschreibungen und die Abbildungen stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Begründete Beanstandungen müssen spätestens 15 Tage nach Beendigung der Auktion schriftlich bei der Peter Rapp AG eingegangen sein. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist gelten die ersteigerten Lose als vollständig, vorbehaltlos und in allen Teilen genehmigt. Sämtliche Ansprüche des Käufers – insbesondere aus Mängeln, Gewährleistung, Irrtum oder sonstigen Beanstandungen – sind nach Ablauf dieser Frist ausgeschlossen.
- Die in diesem Katalog angebotenen Objekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Mit erfolgtem Zuschlag gehen Nutzen und Gefahr der Objekte auf den Käufer über. Jeder Interessent hat an der Ausstellung/Besichtigung, die der Auktion vorausgeht, Gelegenheit, sich eingehend über den Zustand der Objekte persönlich zu orientieren. Die Beschreibung der Objekte in diesem Katalog hat nur den Charakter einer Meinungsäusserung und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Die Peter Rapp AG haftet weder für unrichtige Zuschreibungen oder unrichtige Angaben bezüglich Ursprung, Datum, Alter, Herkunft, Zustand oder Echtheit noch für andere offene oder versteckte Mängel.
12.1. Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog (digitaler Auktionskatalog) sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Zertifikatkopien zuhanden schriftlicher Bieter oder Onlinebieter stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose.
12.2. Bei Edelsteinen sind handelsübliche Behandlungen branchenüblich und werden nicht in jedem Fall gesondert ausgewiesen. Angaben zu Gewicht, Farbe und Reinheit, insbesondere bei gefassten Edelsteinen, erfolgen nach bestem Fachwissen unserer Experten. Aufgrund der Fassung ist eine Prüfung jedoch naturgemäss eingeschränkt möglich. Sämtliche Angaben stellen daher qualifizierte Einschätzungen dar und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Die Beschreibung der Objekte erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Sie ist nicht Bestandteil einer zugesicherten Beschaffenheit im rechtlichen Sinne. Abweichungen im Rahmen der branchenüblichen und technisch bedingten Beurteilungsspielräume bleiben vorbehalten. Sofern ein gemmologisches Gutachten vorliegt, ist dies in der jeweiligen Objektbeschreibung vermerkt. Diese Gutachten stammen von unabhängigen externen Instituten und liegen ausserhalb unseres Einflussbereichs. Für deren Inhalt, Beurteilung oder daraus resultierende Abweichungen wird keine Haftung übernommen. Abweichungen zwischen unterschiedlichen Instituten oder späteren Untersuchungen sind möglich.
12.3 Uhren werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Sämtliche Angaben zu Marke, Modell, Referenznummer, Werk, Gehäuse, Zifferblatt, Armband, Zubehör und Herstellungszeitraum erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantie und keine zugesicherte Eigenschaft im rechtlichen Sinne dar.
Die Peter Rapp AG übernimmt keine Gewähr für die Ganggenauigkeit, die dauerhafte Funktionsfähigkeit, die Wasserdichtigkeit oder den Servicezustand der Uhr. Auch bei funktionierenden Uhren kann jederzeit ein Service erforderlich sein. Bei gebrauchten Uhren sind alters- und nutzungsbedingte Veränderungen üblich. Einzelne Komponenten (z. B. Zifferblatt, Zeiger, Krone, Glas oder Armband) können im Laufe der Zeit ersetzt oder überarbeitet worden sein. Dies stellt keinen Mangel dar. Zubehör wie Box, Zertifikate oder Garantiekarten sind nur dann Bestandteil des Loses, wenn sie in der Objektbeschreibung ausdrücklich erwähnt sind. Eine Herstellergarantie besteht nur, sofern diese ausdrücklich angegeben und gültig ist.
12.4 Designertaschen und Accessoires werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Es handelt sich durchwegs um gebrauchte Objekte mit alters- und nutzungsbedingten Gebrauchsspuren. Sämtliche Angaben zu Marke, Modell, Material, Farbe, Hardware, Herstellungszeitraum, Seriennummer, Datierungscodes sowie Zubehör und Zustand erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantie und keine zugesicherte Eigenschaft im rechtlichen Sinne dar. Insbesondere stellen Angaben zum Herstellungszeitraum, zu Datierungscodes oder Seriennummern keine verbindliche Altersbestimmung dar. Abweichungen oder unterschiedliche Einschätzungen sind möglich und begründen keinen Mangel. Normale Gebrauchsspuren wie Abnutzungen an Ecken und Kanten, Kratzer, Druckstellen, Verfärbungen, Formveränderungen, Gerüche oder Veränderungen im Innenbereich sind bei gebrauchten Objekten üblich und begründen keinen Mangel. Zubehör wie Originalverpackung, Staubbeutel, Echtheitskarten, Rechnungen oder sonstige Beigaben sind nur dann Bestandteil des Loses, wenn sie in der Objektbeschreibung ausdrücklich erwähnt sind.
- Falls ein Käufer innert der Reklamationsfrist, das heisst innerhalb 15 Tagen nach Beendigung der Auktion, dem Versteigerer aufgrund einer anerkannten Expertise schriftlich den Nachweis erbringt, dass es sich entgegen der Katalogbeschreibung um eine Fälschung handelt, wird der Versteigerer den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis unter der Bedingung zurückerstatten, dass das Objekt innerhalb der Reklamationsfrist im gleichen Zustand zurückgegeben wird, in dem es sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befunden hat. Reklamationen, die nach dem 15. Tag nach Beendigung der Versteigerung bei der Peter Rapp AG eingehen, können nicht akzeptiert werden.
- Lose, die mehr als 1 Objekt enthalten, sind grundsätzlich von jeder Reklamation ausgeschlossen.
- Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor der Auktion in Wil besichtigt werden.
Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Attestkopien zuhanden schriftlicher Bieter, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose.
Erhaltungsgrad-Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Zustandes des ersteigerten Auktionsgutes werden nicht anerkannt, da die Möglichkeit der Besichtigung sowohl vor als auch während der Auktion gegeben ist.
Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einreichen und die Auftragssumme begrenzen.
- Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktionsgutes behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Versandaufträge in Länder vornehmen, welche spezielle Versandbestimmungen oder Sanktionen gegen die Einfuhr von bestimmten Auktionsgütern herausgegeben haben.
Die Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des Käufers. Etwaige Importgebühren, Mehrwertsteuer oder Zölle für den Versand ins Ausland unterliegen nicht unserem Einfluss und sind vom Käufer zu tragen. Die Peter Rapp AG lehnt die Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhandlungen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrücklich ab. Die Peter Rapp AG ist berechtigt, Lieferungen oder Vertragsabschlüsse abzulehnen oder rückgängig zu machen, sofern gesetzliche Exportvorschriften, Embargobestimmungen oder internationale Sanktionen entgegenstehen. Der Käufer ist für die Einhaltung nationaler und internationaler Kulturgut-, Artenschutz- und Einfuhrbestimmungen selbst verantwortlich. Die Peter Rapp AG übernimmt hierfür keine Haftung. - Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben.
- Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder mangelnde Internet- oder Telefonverbindung sowie für technische Probleme während der Live-Auktion (Bieten in Echtzeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden. Die Peter Rapp AG übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige technische Verfügbarkeit des Online-Bietsystems. Bei technischen Störungen besteht kein Anspruch auf Zuschlag oder Schadenersatz. Massgebend ist ausschliesslich die Feststellung des Auktionsleiters.
- Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist. Für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen oder unvorhersehbarer Ereignisse übernimmt die Peter Rapp AG keine Haftung.
- Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der Besichtigung und der Versteigerung auszuschliessen.
- Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.
- Für gewisse Gegenstände, die aus Häuten oder Fellen bestimmter Tierarten hergestellt wurden, besteht das CITES-Übereinkommen. Das Auktionshaus Rapp ist weder autorisiert noch befähigt, solche Ausfuhrbescheinigungen zu erstellen. Einzig der Käufer ist dafür verantwortlich, für seine gekauften Objekte diese Bescheinigung zu erbringen. Das Auktionshaus Rapp übernimmt für solche Bescheinigungen keine Garantie und keine Kosten für allfällige Gebühren.
- Soweit eine Haftung der Peter Rapp AG – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht, ist diese, soweit gesetzlich zulässig, auf den vom Käufer bezahlten Gesamtbetrag (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld und Mehrwertsteuer) begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Durchführung der Auktion sowie zur Abwicklung des Kaufvertrages verarbeitet und, soweit erforderlich, an Dritte (insbesondere Versanddienstleister, Zahlungsabwickler oder Plattformanbieter) weitergegeben werden. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
- Abbildungen im Auktionskatalog, im e-Katalog sowie in sonstigen digitalen oder gedruckten Medien dienen ausschliesslich der Illustration und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Insbesondere können Farb-, Grössen- und Detailabweichungen zwischen Abbildung und Originalobjekt auftreten. Solche Abweichungen begründen keine Mängelrechte.
- Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial abgeschlossen werden.
Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gültig ist der Tag des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5 %, maximum 10 %.
- Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über.
- Alle Auktionslose, die in diesem Katalog abgedruckt sind, unterliegen grundsätzlich der Schweizer Mehrwertsteuer. Auf den Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus allfällige Porto-, Versicherungs- und Zusatzdienstleistungskosten, wird in jedem Fall die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8,1 % erhoben. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig bestätigte Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Peter Rapp AG auch vom Einlieferer eine Kommission erhält.
- Käufer haben die Möglichkeit, ihre Gebote mit dem Rapp Live-Online-Bietsystem (bieten in Echtzeit am eigenen Computer) abzugeben. Hierfür ist eine Registrierung unter
www.rapp-auktionen.ch notwendig. Nebst den Versteigerungsbedingungen von Punkt 2 und 3 fallen für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren an. Falls Käufer ihre Gebote nicht über das Rapp Online-Livesystem abgeben möchten und ein anderes System bevorzugen, richtet sich der Aufpreis nach den auf den entsprechenden Internetseiten veröffentlichten Geschäftsbedingungen. - Alle Bieter, welche der Peter Rapp AG nicht persönlich bekannt sind, müssen sich 48 Stunden vor Beginn der Auktion mittels dafür vorgesehenen Formulars registrieren. Kunden müssen folgende Informationen und Unterlagen hinterlassen:
· Kopie gültiger Reisepass oder ID
· Adressnachweis - Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
- Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers.
- Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen. Die Peter Rapp AG gewährt auf Anfrage und gegen entsprechende Sicherheiten eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Solche Sonderregelungen müssen vor der Auktion vertraglich geregelt werden und bedürfen der schriftlichen Form.
- Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Beschreibungen und die Abbildungen stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Wertvolle Marken tragen in der Regel Prüfzeichen zuständiger Experten oder sind mit Attesten versehen. Bei fotografierten Marken ist für Rand, Zähnung, Stempel usw. die Abbildung massgebend. Fehler, die sich aus den Abbildungen ergeben (Schnitt, Zähnung, Stempel, Zentrierung etc.), können nicht beanstandet werden.
- Die Peter Rapp AG haftet für die verkauften Briefmarken wie folgt:
10.1 Bei geprüften Einzellosen anerkennt der Käufer die in den Losbeschreibungen erwähnten Zertifikate (Atteste) und Signaturen als verbindlich, insbesondere auch hinsichtlich der Echtheit und der Qualität der Lose; ebenso anerkennt der Käufer die inhaltliche Vollständigkeit der Atteste. Eine darüber hinausgehende Haftung der Peter Rapp AG, beispielsweise aufgrund anderer Atteste oder Gutachten, ist ausgeschlossen.
10.2 Bei ungeprüften Einzellosen haftet die Peter Rapp AG grundsätzlich während der Dauer eines Jahres, ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, für die Echtheit der verkauften Briefmarken. Diese Echtheitsgarantie bezieht sich sowohl auf die Marken als auch auf deren Stempel. Diese Haftung der Peter Rapp AG für die Qualität ungeprüfter Marken besteht aber nur bei Einhaltung der Reklamationsfrist gemäss nachfolgender Ziff.
10.3 Bei Sammlungen, Doublettenposten und Sammellosen (von mehr als drei Marken) ist jegliche Gewährspflicht der Peter Rapp AG aufgehoben. Die Beschreibungen und die Abbildungen einzelner Marken/Briefe aus umfangreichen Sammlungen/Partien oder Losen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Beschreibungen und Abbildungen sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose und keine Garantien für die Beschaffenheit einzelner Marken. - Bei einer Echtheitsbeanstandung gemäss vorstehender Ziff. 10.2 muss der Beweis einer Fälschung mit Attest eines von der Peter Rapp AG anerkannten Prüfers erbracht werden. Beanstandete Lose sind im Original- und Lieferzustand einzureichen. Das Anbringen von Zeichen oder Signaturen jeglicher Art, insbesondere Zeichen oder Stempel wie «falsch, verfälscht, Stempel falsch», gilt als Veränderung und ist nicht statthaft. Qualitätsbeanstandungen gemäss vorstehender Ziff. 10.2 müssen bis spätestens
15 Tage nach Beendigung der Auktion bei der Peter Rapp AG eingegangen sein. Bei berechtigter Beanstandung wird das Los zurückgenommen, Zuschlagspreis und Aufgeld zurückerstattet. Die Kosten von Nachprüfungen gehen in diesem Fall zu Lasten des Einlieferers. Bei unberechtigter Reklamation hat die Kosten von Nachprüfungen der Käufer zu tragen. Ist der Käufer mit der Bezahlung des Zuschlagspreises oder Aufgeldes in Verzug, erlischt jegliches Reklamationsrecht. - Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor und während der Auktion in Wil besichtigt werden. Auf Wunsch orientieren wir schriftliche Bieter mit Fotokopien über die Atteste und schildern diesen den Zustand und Inhalt der Lose. Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog, sowie Kopien allfälliger Abbildungen und
Attestkopien zuhanden schriftlicher Bieter, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose. - Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einreichen und die Auftragssumme begrenzen.
- Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktionsgutes behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Versandaufträge in Länder vornehmen, welche spezielle Versandbestimmungen oder Sanktionen gegen die Einfuhr von bestimmten Auktionsgütern herausgegeben haben. Die Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des Käufers. Die Peter Rapp AG lehnt die Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhandlungen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrücklich ab.
- Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben. Die Peter Rapp AG ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen in eigenem Namen gegenüber dem Käufer geltend zu machen.
- Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder mangelnde Internet- oder Telefonverbindung sowie für technische Probleme während der Live-Auktion (Bieten in Echtzeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden.
- Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.
- Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH–9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen, ohne Angaben von Gründen, von der Besichtigung und der Versteigerung auszuschliessen.
- Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.
- Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.
Wil, Mai 2026
